Glossar Börsenlexikon / Thema
Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten (z. B. Keller) (= Teileigentum).
Permanenter Link Sondereigentum - Erstellungsdatum 2021-12-23