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Spekulationssteuer

Spekulationssteuer fällt im Rahmen der Einkommensteuer an, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren nicht mehr als zwölf Monate liegen.


In Deutschland: Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind.

Permanenter Link Spekulationssteuer - Erstellungsdatum 2021-12-23


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