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Glossar Coronavirus / Thema

Infektionsschutzgesetz

Das deutsche Infektionsschutzgesetz trat zum 1. Januar 2001 in Kraft, es löste das Bundesseuchengesetz ab. Sein Zweck ist, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es regelt unter anderem, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Seit Ende Januar gehört das Coronavirus dazu. Wird von einem Labor oder einem Arzt die Krankheit diagnostiziert, muss innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informiert werden. Spätestens am nächsten Arbeitstag muss die Meldung an das Landesgesundheitsministerium und an das Robert Koch-Institut weitergeleitet werden. Derzeit plant die Regierung, das Gesetz für ein Jahr zu verschärfen, vor dem Hintergrund der Coronavirus-Epidemie. Der Bundesgesundheitsminister soll ermächtigt werden, viele Regeln auch ohne Zustimmung des Bundesrates zu beschließen. Das heißt, vom Bund angeordnete Maßnahmen greifen dann auch in den Ländern. Dabei soll es um die Grundversorgung mit Medikamenten, Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln und Schutzausrüstung gehen. Außerdem sollen Länder schneller Meldungen über Infizierte an den Bund weitergeben.

Permanenter Link Infektionsschutzgesetz - Erstellungsdatum 2020-04-05


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