Glossaria.net

Glossar Elektrischer Konzepte / Thema

Bilanzgruppenmitglied - mittelbar

Netzbenutzer und Stromhändler, die mit einem Lieferanten einen Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie inklusive der Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, werden jener Bilanzgruppe zugeordnet, der ihr Lieferant angehört; diese Zuordnung wird als mittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft bezeichnet. In einem solchen Fall besteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Netzbenutzer bzw. Stromhändler und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.

Permanenter Link Bilanzgruppenmitglied - mittelbar - Erstellungsdatum 2020-04-13


< Bilanzgruppenmitglied Glossar / Elektrischer Konzepte Bilanzgruppenmitglied - unmittelbar >