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Glossar Energiebereich / Thema

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstellt. Im Energiesektor kontrolliert das BAFA u. a. die Umsetzung von Klimaschutzprogrammen. Umweltfreundliche, mit erneuerbarer Energie betriebene Anlagen erhalten vom BAFA ihre Zulassung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist als Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Eschborn u. a. für die Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und die Umsetzung von Klimaschutzprogrammen zuständig. Dazu zählen auch die Marktanreizprogramme für Erneuerbare Energien, durch die Maßnahmen in den Bereichen Wärmepumpen, Solarthermie, oder Biomasse gefördert werden. Zudem ist das Bundesamt für die Zulassung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und die Krisenvorsorge im Mineralölbereich zuständig und erstellt und veröffentlicht regelmäßig verschiedene Statistiken zum deutschen Erdgasmarkt.

„Die Wurzeln des Bundesamtes liegen in der Geschichte des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW) und des Bundesausfuhramtes (BAFA“), die im Dezember 2000 zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengeschlossen wurden. Heute ist das BAFA dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nachgeordnet und nimmt neben dem Bereich Energie in zwei weiteren Kompetenzschwerpunkten verschiedene Aufgaben der Wirtschafts-, Sicherheits- und Umweltpolitik wahr.

Ausfuhrkontrolle

Im Bereich der Außenwirtschaft ist das BAFA primär für Aufgaben der Exportkontrolle verantwortlich. Ausfuhrkontrollen werden durchgeführt, um wichtige Sicherheitsinteressen der BRD und der Völkergemeinschaft zu schützen.

Dementsprechend bedürfen bestimmte Güter beim Export in bestimmte Länder einer speziellen Genehmigung. Betroffen sind insbesondere Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Das BAFA überprüft, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.

Wirtschaftsförderung

Im Mittelpunkt der Arbeit des BAFA im Bereich der Wirtschaftsförderung steht die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Zu diesem Zweck wird auf eine Vielzahl von Maßnahmen (z. B. Förderung für Unternehmensberatungen, Beteiligungen an Auslandsmessen, Einzelmaßnahmen im Tourismus etc.) zurückgegriffen. Darüber hinaus fallen auch Massenförderprogramme wie die Umweltprämie in den Aufgabenbereich des Bundesamtes.

Weitere Informationen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, etwa hinsichtlich seiner Organisation, seiner Historie oder seines Leitbilds, können auf der Website des BAFA eingesehen werden.

Permanenter Link BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Erstellungsdatum 2021-12-26


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