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Glossar Energiebereich / Thema

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, stellt ein wichtiges Gesetz auf dem Gebiet des Umweltschutzes dar. Intention des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, Kulturgüter und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen Schutz zu bieten, welche durch Immissionen hervorgerufen werden, sowie dem Aufkommen schädlicher Umwelteinwirkungen präventiv entgegenzuwirken. Seine Umsetzungen findet das Gesetz über sogenannte Verordnungen. Für Gasanlagen erweist sich u. a. die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanl. – 1. BimSchV) als bedeutend. (Siehe auch Gesetze, Verordnungen).

Permanenter Link Bundes-Immissionsschutzgesetz - Erstellungsdatum 2021-12-26


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