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Glossar Energiebereich / Thema

Grundlast

Der andauernd benötigte Teil der elektrischen Leistung in einem Versorgungsgebiet.


Grundbedarf an Strom, der unabhängig von allen Lastschwankungen im Stromnetz besteht. Die Grundlast wird von Kraftwerken gedeckt, die das ganze Jahr rund um die Uhr arbeiten.

Vgl. Mittellast, Spitzenlast.


Die Grundlast bezeichnet den Anteil des gesamten Lastverlaufs, der über einen bestimmten Zeitraum (z.B. einem Tag oder Jahr) kontinuierlich abgenommen wird, d.h. der in diesem Zeitraum nicht unterschritten wird.

Permanenter Link Grundlast - Erstellungsdatum 2021-12-26


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