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Glossar Energiebereich / Thema

KWK-G-Umlage

Die Umlage aus dem KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) mit dem Ziel, die erhöhten Kosten der Betreiber von Blockheizkraftwerken über einen Aufschlag, auf die Netznutzungsentgelte auf die Letztverbraucher umzulegen. Diese Regelung steht in direktem Zusammenhang mit den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Förderung regenerativer Energieträger unter anderem durch die EEG- und KWK-Umlage festlegt. Ähnlich der darin festgeschriebenen EEG-Umlage wurde 2002 auch die KWK-Umlage beschlossen.

Permanenter Link KWK-G-Umlage - Erstellungsdatum 2021-12-26


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