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Glossar Energiebereich / Thema

Zuständigkeit

Zuständig für alle Fragen um die Gasversorgung ist das örtliche GVU. Dabei kann es sich um Regionalversorger oder Stadtwerke handeln. Bei Bedarf lässt sich der zuständige Gasversorger über ErdgasRuf in Erfahrung bringen. Für alle Versorgungseinrichtungen bis zur Hauptabsperrung im Gebäude ist das GVU zuständig. Die Verlegung von Gasleitungen innerhalb des Gebäudes und der Anschluss von Gasgeräten ist die Aufgabe des Fachhandwerks. Dabei dürfen die Arbeiten nur von Betrieben durchgeführt werden, die eine entsprechende Eintragung bei einem GVU besitzen. Dies sind Vertragsinstallationsunternehmen - VIU.

Permanenter Link Zuständigkeit - Erstellungsdatum 2021-12-26


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