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Glossar Geschichte / Thema

Ansage

Ansage einer Fehde.

Ansage bedeutet im Allgemeinen Ansage einer Fehde, im besonderen das Recht des Lehensherrn sowie des Lehnsmannes, das Treueverhältnis einseitig zu kündigen. Die Folgen waren dieselben wie bei der Felonie.

Permanenter Link Ansage - Erstellungsdatum 2021-11-08


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