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Glossar Geschichte / Thema

Erblehen

Begriff aus dem Lehnswesen.

In Deutschland ursprünglich nur das vom Vater auf den Sohn vererbte Lehen, das keiner Besitzeinweisung bedurfte, für das aber auch kein Ausschlagrecht bestand.

Permanenter Link Erblehen - Erstellungsdatum 2021-11-08


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