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Gemeiner Pfennig

Auf dem Reichstag in Worms 1495 beschlossene allgemeine Steuer im Rahmen der dort verabschiedeten Reformen.

Die Steuer war zunächst auf vier Jahre bewilligt und sollte zur Finanzierung der Türkenabwehr und vor allem zum Unterhalt des Reichskammergerichts dienen. Sie folgte nach einem sehr modernen Konzept: Gedacht war der "(all)gemeine" Pfennig als eine von jedem Einwohner des Reichs über 16 Jahren erhobene Kopfsteuer, nach Vermögen gestaffelt; einzuziehen über die einzelnen Pfarreien, d.h. über die Köpfe aller territorialen und anderen Herrschaftsträger hinweg. Das scheiterte naheliegenderweise; die Finanzierung von Reichssteuern lief stattdessen die ganze Frühe Neuzeit hindurch über die Reichsstände nach der 1521 aufgestellten "Wormser Matrikel", nach der die Reichsstände ihre Beiträge aufbrachten, indem sie sie ihrerseits von ihren Untertanen erhoben. Es kam im Reich nie zu einer allgemeinen Steuer auf alle Untertanen; es gab in diesem Sinne nie einen Reichsuntertanenverband.

(Text: Uni Münster)

Permanenter Link Gemeiner Pfennig - Erstellungsdatum 2021-11-08


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