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Jurisdiktionalbücher

Rechtsbücher.

Der Ausdruck ist eine typisch mainzische und im sonstigen Mitteldeutschland wenig bekannte Bezeichnung für Verzeichnisse sämtlicher staatlicher Gerechtsame in einem Amts- oder Kellereibezirk und denen in diesen liegenden Einzelortschaften. Sie enthalten im Allgemeinen Einwohnerverzeichnisse der einzelnen Orte.

Permanenter Link Jurisdiktionalbücher - Erstellungsdatum 2021-11-08


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