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Glossar Geschichte / Thema

Stadtgericht

Jurisdiktion in Städten.

(Burgding, Burggericht) Gericht für den Bezirk einer Stadt als Immunität, erst in nachfränk. Zeit entstanden, für alle in der Stadt Angesessenen, als Marktgericht auch für Fremde zuständig. In älterer Zeit gab es meist zwei Stadtgerichte unter zwei Stadtrichtern, dem Vogt und dem Schultheißen, die später i. d. R. in eines zusammengezogen wurden. Da aber seit dem 13. Jh. der Stadtrat an Stelle des Stadtherrn als Gerichtsherr getreten war, so waren nunmehr die einzigen S. meist nur für Zivil- und niedere Strafsachen zuständig (weshalb sie häufig Niedergerichte hießen), während die hohe Gerichtsbarkeit dem Vogt, später auch manchmal dem Stadtrat vorbehalten blieb, der daher auch Obergericht hieß.

Permanenter Link Stadtgericht - Erstellungsdatum 2021-11-08


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