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Glossar Internetrecht / Thema

Darknet

Darknet beschreibt in der Informatik ein Peer-to-Peer-Netzwerk, dessen Teilnehmer ihre Verbindungen untereinander manuell herstellen. Dieses Konzept steht im Gegensatz zu konventionellen Peer-to-Peer- Netzwerken, bei denen zumeist die Verbindungen zu den Clients fremder Personen automatisch und willkürlich initiiert werden. Im Ergebnis bietet ein Darknet ein höheres Maß an Sicherheit, da einem Angreifer der Zugriff auf das Netzwerk nicht ohne weiteres möglich ist – oder er im Idealfall gar nichts von der Existenz des Netzwerks weiß. Um neue Personen in das Darknet zu integrieren, müssen diese gewöhnlich von Teilnehmern eingeladen oder akzeptiert werden. Stellenweise ist dies auch nur Teilnehmern möglich, die über höhere Privilegien verfügen. Um Zugang zum Darknet zu erlangen, ist grundsätzlich die Installation eines Tor-Browsers nötig, welcher die eigenen Verbindungsdaten verschlüsselt sowie die IP-Adresse verschleiert.

Permanenter Link Darknet - Erstellungsdatum 2022-02-03


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