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Glossar Internetrecht / Thema

Embedding

Embedding bezeichnet eine Technik, bei der der Inhalt einer fremden Internetpräsenz nicht wie beim gewöhnlichen Link durch die Möglichkeit des Anklickens nur aufrufbar gemacht wird, sondern auf der eigenen Internetpräsenz in die Darstellung des eigenen Inhalts eingebettet (=embedded) wird. Die eingebetteten Objekte (zB Bild, Video, Text) sind somit zwar unmittelbar auf der eigenen Internetpräsenz zu sehen und wirken wie eigener Inhalt, stellen aber in Wirklichkeit nur ein „Guck- Fenster“ in den Inhalt der fremden Internetpräsenz dar, wo die Objekte tatsächlich gespeichert sind. Allbekanntes Beispiel für das Einbetten fremden Inhalts ist das Einbetten eines YouTube-Videos auf der eigenen Website.

Permanenter Link Embedding - Erstellungsdatum 2022-02-03


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