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Glossar Internetrecht / Thema

Impressum

Ein Impressum ist zunächst ein gesetzlich vorgeschriebener Vermerk in Veröffentlichungen, aus dem Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion hervorgehen, insbesondere um den für den Inhalt der Publikation presserechtlich Verantwortlichen kenntlich zu machen. Die Anforderungen an das Impressum auf Internetseiten richten sich nach § 5 Telemediengesetz. Die nach dieser Norm erforderlichen Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Um dies zu gewährleisten, wird meistens auf jede Unterseite der Website ein Link gesetzt, über welchen man zu den angegebenen Informationen gelangt. Dies kann derart ausgestaltet sein, dass man von jeder Seite des Internetauftritts auf den Punkt „Kontakt“ oder „Impressum“ zugreifen kann. Als weitere Orientierungshilfe dafür, ob die Informationen unmittelbar erreichbar sind, kann die Klickzahl dienen. Der Nutzer sollte nach der „Zwei-Klick-Regel“ nicht mehr als zwei Klicks benötigen, um auf die Impressumsinformationen zugreifen zu können.

Permanenter Link Impressum - Erstellungsdatum 2022-02-03


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