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Glossar Internetrecht / Thema

Mitstörerhaftung

Der Störerbegriff ist vor allem aus dem Verwaltungsrecht bekannt. Im Internet spielt er jedoch auch eine sehr große Rolle. Hier ist der Störer jemand, der, ohne der eigentliche Täter zu sein, mit der Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu tun hat. So ist z.B. Mitstörer der Betreiber einer Internet-Plattform, der rechtswidrige Inhalte auf seiner Plattform duldet.

Permanenter Link Mitstörerhaftung - Erstellungsdatum 2022-02-03


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