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Glossar Internetrecht / Thema

Peer-to-Peer (P2P)

„Rechner-Rechner-Verbindung“. Dabei handelt es sich um Netzwerke, in denen die einzelnen Computer gleichberechtigt nebeneinander stehen. Jeder kann damit Dienste der anderen in Anspruch nehmen sowie zur Verfügung stellen. Teilweise wird auch von Querkommunikation gesprochen. Teilnehmer von Peer-to-Peer-Netzwerken werden häufig entsprechend ihrer Qualifikation in Gruppen eingeteilt. Das Peer-to-Peer-System wird typischerweise auch im Rahmen des Filesharing genutzt.

Permanenter Link Peer-to-Peer (P2P) - Erstellungsdatum 2022-02-03


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