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Glossar Internetrecht / Thema

Verbraucherschlichtung und Streitbeilegung

Online-Händler müssen Verbraucher über die Möglichkeiten der Onlineschlichtung informieren. Der Online-Händler ist verpflichtet, auf seiner Webseite einen Link auf eine Plattform zur Online-Streitschlichtung zu platzieren. Der Link muss leicht zugänglich und anklickbar sein. Wo genau er stehen soll, ist in der Verordnung nicht vorgeschrieben. Eine Möglichkeit ist das Impressum. Der Link lautet:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Hat ein Shopbetreiber mehr als 10 Mitarbeiter muss er die Verbraucher zusätzlich darüber informieren, ob er bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Permanenter Link Verbraucherschlichtung und Streitbeilegung - Erstellungsdatum 2022-02-03


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