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Beirat (Kunstrückgabebeirat)

Durch das Kunstrückgabegesetz von 1998 (BGBl 1998/181) beim Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (seit 2015 Sektion II für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt) eingerichtet, um die zuständigen Bundesminister bei der Feststellung jener Personen, denen Kunstgegenstände zu übereignen sind, zu beraten. Mitglieder des Beirats sind je ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Darüber hinaus gehören dem Beirat ein Vertreter der Finanzprokuratur sowie je ein von der Rektorenkonferenz zu nominierender Experte auf dem Gebiet der Geschichte sowie der Kunstgeschichte an. Der Beirat richtet auf Basis von Dossiers der Provenienzforscher Empfehlungen zur Übereignung von Kunstgegenständen, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft 1938 bis 1945 in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an den zuständigen Bundesminister.

Permanenter Link Beirat (Kunstrückgabebeirat) - Erstellungsdatum 2021-11-04


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