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Nichtigkeitsgesetz

Am 15. Mai 1946 in Österreich beschlossenes Bundesgesetz über die Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen, die während des NS-Regimes in Österreich zwischen 1938 und 1945 erfolgt sind, wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind, um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen, die ihnen am 13. März 1938 zugestanden sind (BGBl 1946/106).

Permanenter Link Nichtigkeitsgesetz - Erstellungsdatum 2021-11-04


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