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Reichsfluchtsteuer

Im Deutschen Reich wurde die Reichsfluchtsteuer seit 1931 von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz innerhalb der Reichsgrenzen aufgaben, eingehoben. In Österreich wurde sie nach dem Anschluss 1938 mit der Ersten Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 14. April 1938 eingeführt. Die Reichsfluchtsteuer machte 25 % jenes Vermögens aus, das Juden 1938 den NS-Behörden melden mussten (Vermögensanmeldung).

Permanenter Link Reichsfluchtsteuer - Erstellungsdatum 2021-11-04


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