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Glossar Kunst / Thema

Sammelstellen A und B

1957 durch das Auffangorganisationengesetz gemäß der Verpflichtung des Staatsvertrages von Wien 1955 als juristische Personen des Privatrechts errichtet. Den Sammelstellen wurden alle Ansprüche auf erbloses oder bisher unbeansprucht gebliebenes Vermögen, das in der NS-Zeit entzogen worden war, übertragen, insbesondere das Recht zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen. Die Sammelstellen sollten schließlich die von ihnen vereinnahmten Mittel an die NS-Opfer verteilen und für kollektive Zwecke verwenden. Sie wurden 1971 nach Erfüllung ihrer Aufgabe aufgelöst.

Permanenter Link Sammelstellen A und B - Erstellungsdatum 2021-11-04


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