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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Beitragsdauer

Die Beitragsdauer ist zusammen mit dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen das entscheidende Element für die Berechnung der Altersrente. Die Beitragsdauer ist vollständig, wenn eine Person gleich viele Beitragsjahre aufweist wir ihr Jahrgang. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Vollrente. Bei den Altersrenten beträgt die volle Beitragsdauer gegenwärtig 44 Jahre für Männer und 43 Jahre für Frauen. Wer eine Beitragslücke aufweist, hat lediglich Anspruch auf eine Teilrente. Bei den Altersrenten führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung der Rente um 2,27 %.

Verwandte Begriffe: Beitragslücke, massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen, Vollrente

Permanenter Link Beitragsdauer - Erstellungsdatum 2020-11-18


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