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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Kinderrente

Zusatz zur Altersrente für Versicherte, die Kinder bis 18 Jahre (bis 25 Jahre bei Kindern in Ausbildung) unterhalten. Beziehen beide Elternteile eine Altersrente, besteht der Anspruch auf zwei Kinderrenten, die zusammen 60 Prozent der maximalen Altersrente nicht überschreiten dürfen.

Permanenter Link Kinderrente - Erstellungsdatum 2020-11-18


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