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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Vorsorgeeinrichtungen

Jeder Arbeitgeber muss entweder eine eigene Vorsorgeeinrichtung haben oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung, Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung, anschliessen. Je nach Risikotragung wird zwischen drei Typen von Vorsorgeeinrichtungen unterschieden: autonome Vorsorgeeinrichtungen tragen sämtliche versicherungstechnischen Risiken (Alter, Tod, Invalidität) selber; teilautonome Vorsorgeeinrichtungen tragen nur einen Teil der Risiken selber - sie decken entweder das Risiko Alter (insbesondere Lebenserwartung) oder das Risiko Invalidität oder Tod ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft ab; vollversicherte Vorsorgeeinrichtungen sind für sämtliche versicherungs- und anlagetechnischen Risiken bei einer Versicherungsgesellschaft rückversichert.

Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseinrichtung, Pensionskasse

Permanenter Link Vorsorgeeinrichtungen - Erstellungsdatum 2020-11-18


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