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Glossar Straßenplanung / Thema

Entwurfsplanung (RE-Planung)

Die Planungen und die Kosten werden auf Basis der (vom Bund) bestätigten Linienführung entsprechend den „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau“ (= RE) konkretisiert. Den RE-Entwurf genehmigt das Bundesverkehrsministerium mit dem sogenannten „Gesehenvermerk“.


Beim Straßenbau wird zwischen den Begriffen "Planung" und "Entwurf" häufig nicht deutlich unterschieden. In der Regel meint "Planung" die großräumige Festlegung von Linien (Netzkonzeption, Raumordnung, Linienentwurf), während der "Entwurf" für Detailausarbeitungen (Vorentwurf, Bauentwurf usw.) steht.

Permanenter Link Entwurfsplanung (RE-Planung) - Änderungsdatum 2021-03-16 - Erstellungsdatum 2020-09-23


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