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Außenversicherung

(Auch: Außendeckung) Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außenversicherung“, das heißt sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer.

Nicht unbegrenzt: Je nach Versicherung kann diese Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten. Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn etwa das Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum des Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme der Hausratpolice begrenzt.

Permanenter Link Außenversicherung - Erstellungsdatum 2022-01-30


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