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Abberufung von Vorstandsmitgliedern der AG

Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als ein solcher gilt vor allem grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Permanenter Link Abberufung von Vorstandsmitgliedern der AG - Erstellungsdatum 2020-11-28


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