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Glossar Wirtschaft / Thema

Arbitrage

Bezeichnung für Geschäfte, die Preis-, Zins- oder Kursunterschiede zu einem bestimmten Zeitpunkt ausnutzen. Es können somit risikoarm Gewinne erzielt (Differenzarbitrage) oder Verluste vermieden werden (Ausgleichsarbitrage). Voraussetzung ist schnelle Nachrichtenübermittlung sowie eine Kursdifferenz, die höher als die anfallenden Kosten ist. Die Preise auf den verschiedenen Märkten passen sich jedoch infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage einander an, sodass der Vorteil nur zeitlich begrenzt besteht. Bei der Arbitrage schließt der Arbitrageur auf einem bestimmten Markt ein günstiges Geschäft ab und verkauft sein Erstandenes simultan auf einem anderen Markt zu einem höheren Preis. Jede Arbitrage beruht auf dem ökonomischen Gesetz des einheitlichen Preises, welches für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise als gegeben voraussetzt.

Permanenter Link Arbitrage - Änderungsdatum 2021-08-23 - Erstellungsdatum 2020-11-28


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