Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Auflösung der AG

Die AG wird aufgelöst: durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit; durch Beschluss der HV - dieser bedarf einer Mehrheit mit mindestens 3/4 des vertretenen Grundkapitals; die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen; durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der AG; mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse abgelehnt wird; mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel der Satzung festgestellt worden ist.

Permanenter Link Auflösung der AG - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Auflegung zur öffentlichen Zeichnung Glossar / Wirtschaft Aufsichtsrat (AR) >