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Aufsichtsrat bei KAG

Investmentgesellschaften müssen, auch wenn keine AG, gesetzlich einen Aufsichtsrat haben. Dabei müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats der KAG ihrer Persönlichkeit und Sachkunde nach die Wahrung der Interessen der Anteilsinhaber gewährleisten. Dies prüft das BAK.

Permanenter Link Aufsichtsrat bei KAG - Erstellungsdatum 2020-11-28


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