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Betriebsnotwendiges Vermögen

Das betriebsnotwendige Vermögen ist der Teil des Vermögens, welcher zur Erbringung der Betriebsleistung erforderlich ist. Nicht berücksichtigt wird dabei das neutrale Vermögen (Reservegrundstücke, nicht genutzte Teile des Anlagevermögens, Wohnhäuser etc.), weil dessen Erträge in der Betriebsrechnung unberücksichtigt bleiben. Das betriebsnotwendige Vermögen setzt sich aus den Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens zusammen, die der betrieblichen Nutzung dienen. Üblicherweise wird das betriebsnotwendige Vermögen aus den Vermögensposten der Bilanz berechnet. Dabei muss es aber um die nicht betriebsnotwendigen Teile bereinigt werden. Dies können beispielsweise sein: stillgelegte Anlagen, die nicht der Reservehaltung dienen, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Wohnhäuser, die nicht als Werkswohnungen dienen, nicht betriebsnotwendige Beteiligungen usw. Das betriebsnotwendige Vermögen dient bei der Kalkulation von Selbstkostenpreisen und zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals.

Permanenter Link Betriebsnotwendiges Vermögen - Erstellungsdatum 2020-11-28


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