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Bezugsfrist

Zeitspanne für die Ausübung des Bezugsrechts (mindestens 2 Wochen), in der der Aktionär zu entscheiden hat, ob er sich an einer Kapitalerhöhung beteiligt oder nicht. Gewöhnlich wird bankintern eine Nachfrist für säumige Aktionäre eingeräumt.

Permanenter Link Bezugsfrist - Erstellungsdatum 2020-11-28


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