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Bezugsrecht

Im Falle einer Kapitalerhöhung steht dem Aktionär das Recht zu, neue (junge) Aktien zu beziehen. Der neue Anteil entspricht somit wieder seinem bisherigen Grundkapital. Die Bezugsfrist wird in der Regel auf zwei Wochen festgesetzt. Während dieses Zeitraums sind die Rechte selbstständig an der Börse handelbar.

Permanenter Link Bezugsrecht - Erstellungsdatum 2020-11-28


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