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Bilanzgewinn

Überschuss der Aktivposten über die Passivposten. Ist in der Jahresbilanz sowie in der GuV-Rechnung ungeteilt und gesondert auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die HV, die an den Jahresabschluss gebunden ist. Der Bilanzgewinn einer AG ergibt sich, indem der Jahresüberschuss um einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder um Entnahmen aus den Gewinnrücklagen erhöht oder um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und/oder um Einstellungen in die Gewinnrücklagen vermindert wird. Bilanzgewinn (Reingewinn) ist somit der zu verteilende Reingewinn (der Teil des Jahresüberschusses, der vom Vorstand nicht in Rücklagen eingestellt worden ist). Ist der Bilanzgewinn höher als der Jahresüberschuss, ist dies Zeichen dafür, dass Gewinne vorhergehender Perioden mit zur Ausschüttung gelangen. Ist er geringer, wurden entweder Verluste vergangener Perioden gedeckt oder Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorgenommen. Meist wird der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. In Sonderfällen, vor allem bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, kann die HV weitere Beträge in Gewinnrücklagen überführen.

Permanenter Link Bilanzgewinn - Erstellungsdatum 2020-11-28


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