Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Seine Hauptaufgabe ist der Schutz des Wettbewerbs in Zusammenarbeit mit Landeskartellbehörden. Gegründet wurde das Amt 1958 in Berlin. Seit 1999 ist sein Sitz in Bonn. Es hat rund 300 Beschäftigte, von denen etwa die Hälfte Juristen oder Ökonomen sind. Der Jahreshaushalt der Wettbewerbsbehörde beträgt 17 Millionen Euro. Das Bkarta ist unter anderem zuständig für Import- und Exportkartelle und ahndet illegale Preisabsprachen. Seine Beschlüsse fällt es in Gremien mit einem Vorsitzendem und zwei Beisitzern. Diese Beschlüsse können allerdings vom Bundeswirtschaftsminister aufgehoben werden (Ministererlaubnis). Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Bkarta ist das auch als Kartellgesetz bezeichnete Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Permanenter Link Bundeskartellamt - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Bundesbank Glossar / Wirtschaft Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) >