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Collar

Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung über eine Zinsobergrenze und Zinsuntergrenze bezogen auf einen nominellen Kapitalbetrag. Übersteigt der Referenzzinssatz die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (= Cap), so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Fällt der Referenzzissatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze (= Floor), so muss der Käufer des Collar die Differenz zum Referenzzinssatz dem Käufer erstatten.

Permanenter Link Collar - Erstellungsdatum 2020-11-28


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