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Disagio

Bei der Emission von festverzinslichen Wertpapieren drückt das Abgeld (Disagio) aus, um welchen Prozentsatz des Nennwerts (Nominal) der Ausgabepreis den Nennwert unterschreitet. Emission von Aktien mit Disagio ist nicht zulässig (Verbot der unter Pari Emission), von festverzinslichen Wertpapieren üblich (zur Feineinstellung der Verzinsung). Bei Optionsscheinen kann es zu einem Abgeld kommen, wenn der Kauf des Basiswerts über den Schein billiger wäre als der direkte Erwerb des Basiswerts an der Börse. Gegensatz: Agio (Aufgeld).

Permanenter Link Disagio - Erstellungsdatum 2020-11-28


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