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Ersatzsicherheit

Ersatzsicherheiten kommen mehr und mehr als sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Kreditsicherungen auf. Da sich in den letzten Jahren die Verbraucher-, Sicherungsgeber- und Kreditnehmer orientierten Schutzmechanismen zunehmend zu Lasten der Sicherungsnehmer, also der Kreditinstitute, verschlechtert haben. Zu den klassischen Kreditsicherungen gehören unter anderem: Bürgschaften, Grundschuld, Verpfändung von Wertpapieren im Depot und Wertpapierdepots. Den Ersatzsicherheiten kommt, mit der Funktion der Bestandssicherung im Mittelpunkt, eine ergänzende Rolle zu. Ersatzsicherheiten können sein: Verpfändung eines Geschäftsanteils (bei einer GmbH), Verpfändung von nicht verbrieften Aktien, Verpfändung von Patenten oder Marken, Erbteilverpfändung.

Permanenter Link Ersatzsicherheit - Erstellungsdatum 2020-11-28


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