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Europäische Zentralbank (EZB)

Organ der Europäischen Union für den Euro. Bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Arbeit und die Aufgaben der EZB werden im 1991 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union sowie in verschiedenen Protokollen geregelt. Besonders geschützt wird darin ihre Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass die Mitglieder der EZB nicht an Weisungen gebunden sind und die EZB ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat. Grundlegende Aufgabe ist: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets, Ausführung von Devisengeschäften, Halten und Verwaltung von offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten, Förderung des reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme, Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums, Erhebung statistischer Daten, Aufsicht über die Kreditinstitute und Stabilität des Finanzsystems, internationale und europäische Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Organen, Einrichtungen und Foren Erstellung von wöchentlichen, monatlichen sowie Jahresberichten über ihre Tätigkeit.

Die Europäische Zentralbank verfügt über zwei Beschlussorgane und ein ausführendes Organ: der Rat, der erweiterte Rat und das Direktorium. Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Das Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und vier weiteren Mitgliedern zusammen.

Permanenter Link Europäische Zentralbank (EZB) - Erstellungsdatum 2020-11-28


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