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freie Aktionäre

Auch: außen stehende Aktionäre. Wenn sich ein Teil der Aktien einer AG in Streubesitz befindet, ansonsten aber ein Großaktionär oder mehrere Großaktionäre vorhanden sind, werden die Inhaber ersterer als freie Aktionäre bezeichnet, also Aktionäre, die nicht zur Gruppe der Mehrheitsaktionäre bzw. Verwaltungsgruppe und den ihr nahe stehenden Aktionären gehören. Zuweilen wird ein Zusammenschluss der freien Aktionäre einer AG angestrebt, wenn Maßnahmen der Verwaltung bzw. der Mehrheitsaktionäre nicht im Interesse auch der übrigen Aktionäre zu liegen scheinen.

Permanenter Link freie Aktionäre - Erstellungsdatum 2020-11-28


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