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gemeiner Wert von Aktien

Als gemeiner Wert ist der Betrag anzusetzen, den ein Käufer für den Erwerb eines Anteils aufwenden würde. Liegen keine Verkäufe vor, aus denen der gemeine Wert von Aktien und anderen Anteilen abgeleitet werden kann, ist er zu schätzen. Bewertungsvorgang erfolgt durch: die AG selbst, den Gesellschafter, der Antrag auf Feststellung des gemeinen Wertes gestellt hat, und jeden anderen Gesellschafter, der dem Finanzamt namhaft gemacht worden ist. Letzteres sind meist Gesellschafter, deren Anteile mindestens 5% des Nennkapitals ausmachen. Bei Ermittlung des gemeinen Wertes per Schätzung wird das Stuttgarter Verfahren angewendet, d.h., dass zunächst ein Vermögenswert und ein Ertragshundertsatz (Dividende) ermittelt und daraus der gemeine Wert errechnet wird. Grundlage für die Ermittlung des Vermögenswertes ist der Einheitswert des Betriebsvermögens. Um zum Wert des Gesellschaftsvermögens zu kommen, sind daran Korrekturen notwendig.

Permanenter Link gemeiner Wert von Aktien - Erstellungsdatum 2020-11-28


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