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Inkasso

Unter Inkasso versteht man die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird. Hierbei kann es sich um Rechnungen, Wechsel, Schecks oder andere fällige Forderungen handeln. Das Inkasso ist eine Sonderform der Forderungsabtretung (Zession). Der gewerbsmäßige Forderungseinzug wird durch Inkassounternehmen vollzogen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen werden vom Schuldner getragen, wenn er bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Wichtige Inkassoformen sind das Scheckinkasso und das Dokumenteninkasso.

Permanenter Link Inkasso - Erstellungsdatum 2020-11-28


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