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Insolvenz

Seit dem 1.1.1999 gilt in Deutschland die Insolvenzordnung (InsO). Durch die neue Verordnung wurden die Konkursordnung (KO) von 1877, die Vergleichsordnung von 1935 und die Gesamtvollstreckungsordnung (neue Bundesländer) abgelöst. Die Gründe für eine Insolvenz können Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung sein. Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Unternehmen (oder eine natürliche Person) seine fälligen Schulden nicht mehr begleichen kann. Drohende Zahlungsunfähigkeit ergibt sich, wenn die verschuldete Person innerhalb der nächsten zwölf Monate ihre fällig werdenden Verpflichtungen voraussichtlich nicht wird erfüllen können.

Permanenter Link Insolvenz - Erstellungsdatum 2020-11-28


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