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Investivlohn

Als Investivlohn werden solche Bestandteile des Arbeitsentgeltes bezeichnet, die nicht bar ausgezahlt, sondern in Firmenanteile oder unternehmenseigene Fonds angelegt werden. Ein Investivlohn stellt also keine Prämie dar, sondern die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivvermögen.

Grundsätzlich ist der Investivlohn wie das normale Arbeitsentgelt auch Sache der Tarifparteien. Regeln für den Investivlohn, wie sie die große Koalition diskutieren, betreffen nur dessen Besteuerung oder die Absicherung im Insolvenzfall. Das Investivlohnkonzept birgt offene Fragen: So ist offen, ob derart beteiligte Mitarbeiter dadurch zusätzliche Mitbestimmungsrechte erhalten. Bei offenen Handelsgesellschaften müssen Anteilseigner eine persönliche Haftung tragen, den Mitarbeitern wäre das kaum zuzumuten.

Permanenter Link Investivlohn - Erstellungsdatum 2020-11-28


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