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Kalkulatorische Zinsen

Für ihre Betriebszwecke setzt jede Unternehmung Vermögensteile ein. Zur Finanzierung benötigt sie Kapital, das in Form von Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Die Finanzbuchhaltung erfasst die Zinsen als Aufwand, die ein Betrieb für das aufgenommene Fremdkapital effektiv gezahlt hat. Außerdem wird durch eine Zinsverrechnung der Finanzierungseinfluss auf den gesamten Kapitaleinsatz ausgeschaltet. Für die Kostenrechnung wird also für alle Vermögensgegenstände das aktivisch gebundene Kapital ermittelt und anschließend hierauf die Zinsen berechnet. Dabei ist zu beachten, das kalkulatorische Zinsen nur auf die betriebsnotwendigen Anlagegüter zu verrechnen sind.

Permanenter Link Kalkulatorische Zinsen - Erstellungsdatum 2020-11-28


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