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Glossar Wirtschaft / Thema

Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist ein Unternehmen, bei dem die Bereitstellung von Kapital im Vordergrund steht und eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter nicht erforderlich ist. Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage und können anonym bleiben; die Geschäftsführung wird in der Regel von angestellten Geschäftsführern übernommen. Eine Kapitalgesellschaft ist im Gegensatz zur Personengesellschaft eine Juristische Person, sie ist also rechts-, delikt- und prozessfähig. Es wird zwischen verschiedenen Arten der Kapitalgesellschaft unterschieden: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Permanenter Link Kapitalgesellschaft - Erstellungsdatum 2020-11-28


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