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Kettenarbeitsverhältnis

Als Kettenarbeitsverhältnis wird bezeichnet, wenn mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Arbeitnehmer hintereinander folgen. Kettenarbeitsverhältnisse sind nicht zulässig, da dadurch Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes umgangen werden. Unter bestimmten Umständen werden Kettenarbeitsverhältnisse erlaubt, so wenn z.B. ein sachlicher Grund durch die betriebliche Situation gegeben ist. In diesem Rahmen ist es möglich, dreimal innerhalb von zwei Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitnehmer zu verlängern.

Permanenter Link Kettenarbeitsverhältnis - Erstellungsdatum 2020-11-28


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